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BEWERTUNG
DIE DETAILS IM BLICK DIE VISION VOR AUGEN
UNSER TEAM
WIR FREUEN UNS AUF IHREN KONTAKT
Sie wollen Ihre Immobilie durch einen unabhängigen Sachverständigen bewerten lassen? Sie benötigen Hilfe bei einer Kaufentscheidung oder ein Gutachten zur Nachlassbewertung? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Mag. Wolfgang SCHMITZER
allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
UNSERE PARTNER
IMMOBILIENBEWERTUNG
IHR VERLÄSSLICHER PARTNER FÜR BERATUNG & BEWERTUNG
Bewertung von Industrie- und Gewerbeimmobilien (im besonderen kontaminierte Liegenschaften, Verdachtsflächen und Altlasten), Ein- und Mehrfamilienhäuser (inkl. Wohnungseigentumsobjekte), Zinshäuser und Geschäftsräumlichkeiten sowie Portfoliobewertungen und Immobilienberatung für Anlageobjekte.
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gerichtlich zertifiziert
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über 300 Gutachten (Gerichts- und Privatgutachten)
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umfassende Marktkenntnisse
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sehr erfahren
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schnell & objektiv
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großes Experten Netzwerk
REFERENZEN
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Gerichtsgutachten (Wohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Gewerbe)
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Hotelbewertungen
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Gutachten über den Nachweis der wirtschaftlichen Abbruchreife
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Wertsteigerungsgutachten kontaminierte Liegenschaft (Umweltbundesamt)
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ARBÖ Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs
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Shell Austria AG
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OMV AG
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H.B.M. Liegenschaftsverwaltungs Ges.m.b.H
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ÖBB
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Palmers
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BUWOG
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Porr
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GESIBA
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Sanlas Holding
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Bauerfeind GmbH
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MCE Anlagenbau Austria GmbH & Co
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private Auftraggeber
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öffentliche Auftraggeber
IMMOBILIENBEWERTUNG
ANALYSEN & GUTACHTEN
Hier wird der tatsächliche Wert einer Immobilie wie Haus, Eigentumswohnung, Baugrundstück, Industrie- und Gewerbeimmobilien sowie Wohnhäuser laut Liegenschaftsbewertungsgesetz vom Sachverständigen festgestellt.
Verkehrswertgutachten werden üblicherweise erstellt für:
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unbebaute Grundstücke
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Eigentumswohnungen und sonst. Teileigentum
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freistehende Einfamilienhäuser
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Reihenhäuser
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Doppelhaushälften
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Geschosswohnungsbauten
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Renditeobjekte
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Wohn- und Geschäftshäuser
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Geschäftshäuser (Mischnutzung: Einzelhandel / Büro)
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Büroimmobilien
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Spezialimmobilien (Industrieliegenschaften, Einzelhandelsimmobilien, Hotelimmobilien, Tankstellen usw.)
Zweck eines solchen Gutachtens kann u. a. sein:
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gerichtliche und außergerichtliche Vermögensauseinandersetzungen als Basis der Immobilienbewertung
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die Beleihung zum Zwecke der Fremdfinanzierung (Beleihungswert)
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Bilanzierungsgrundlagen
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Immobilien- oder Portfolio - Ratings
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Verhandlungsgrundlage für allgemeine Immobilientransaktionen
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Entscheidungsgrundlage für den Immobilienkauf
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Bewertung des Immobilienvermögens, um es marktgerecht veräußern zu können
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Zwangsversteigerung zum Zwecke der Befriedigung von Gläubigern des Immobilieneigentümers
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Versteigerung zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder anderen Vermögensgemeinschaften
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Ermittlung des Zugewinnausgleiches bei Ehescheidungen
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Ermittlung des Anfangsvermögens bei Eheschließungen mit Ehevertrag
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Ermittlung von Renditechancen geplanter Immobilienkäufe um gegenüber dem Finanzamt die Schenkungssteuer oder Grunderwerbssteuer u.a. Steuerarten zu argumentieren